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TWINT
 

GEBÜHR:                  

Zum Rechnungsbetrag müssen IMMER +10 % für TWINT hinzugefügt werden.

Diese 10 % müssen wir in jedem Fall für Steuern abziehen.
Wenn die 10 % beim Kunden nicht zusätzlich verlangt werden, werden sie vom überwiesenen Betrag entsprechend abgezogen.                                

 

Beispiele:
100.– = 110.– TWINT                        150.– = 165.– TWINT
200.– = 220.– TWINT                        250.– = 275.– TWINT

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SCREENSHOT:      

Sende uns nach jeder Zahlung SOFORT einen Screenshot per WhatsApp.

Wir haben keine Kontrolle darüber, von wem der TWINT-Betrag überwiesen wird.
Nur mit deinem Screenshot können wir die Zahlung eindeutig dir zuordnen.

 

HAFTUNG:
Für technische Störungen, Übermittlungsfehler oder fehlgeschlagene Transaktionen übernehmen wir keine Haftung.
Bei Betrugsversuchen lehnen wir jegliche Haftung ab.

Achte darauf, dass dich der Kunde nicht betrügen will.

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BETRUG:
Häufige Betrugsversuche:

• Der Kunde fordert Geld von uns an, anstatt zu bezahlen.
• Der Kunde sendet Geld an einen Bekannten statt an uns.

Als Empfänger muss IMMER berbec GmbH stehen.

Nach erfolgreicher Zahlung muss das Display beim Kunden grün erscheinen.

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LIMIT:
Maximal CHF 1'000.– pro Woche.
Höhere Beträge nur nach Rücksprache.

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HINWEIS:
Das Guthaben wird mit der nächsten Miete verrechnet.
Keine Barauszahlung möglich.

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Der QR-Code befindet sich an jeder Zimmertür.

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